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Pilotförderung Provenienzforschung

2026 startet das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz gemeinsam mit dem Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V. und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier eine Pilotförderung zur Provenienzforschung an nichtstaatlichen Museen in Rheinland-Pfalz. Antragsfrist endet zum 08.06.2026.

Ziel ist es, Museen dabei zu unterstützen, die Herkunft ihrer Objekte systematisch zu erforschen, historische Zusammenhänge zu klären und Ergebnisse transparent zugänglich zu machen. Gefördert werden unter anderem Personalmaßnahmen, externe Expertise sowie vorbereitende Schritte für Drittmittelprojekte.

Bis zu 90 % der Projektkosten können übernommen werden, maximal 20.000 €. Die Ergebnisse sollen im Sammlungsportal museum-digital sowie – bei Verdachtsfällen – in der Lost Art-Datenbank veröffentlicht werden.

Die Antragsunterlagen werden ausschließlich auf Anfrage bereitgestellt. Bitte wenden Sie sich frühzeitig an den Museumsverband Rheinland-Pfalz e. V., um Ihre Antragstellung abzustimmen und die erforderlichen Formulare zu erhalten.

FAQs Pilotförderung

Wer kann einen Antrag stellen?

Antragsberechtigt sind nichtstaatliche Museen in Rheinland-Pfalz:

  • in kommunaler Trägerschaft oder mit kommunaler Beteiligung
  • in Trägerschaft gemeinnütziger Stiftungen oder Vereine (bei nachgewiesenem öffentlichen Interesse)

 

Welche Voraussetzungen sollen für eine Förderung erfüllt werden? 

  • Das Museum hat ausstellungsgeeignete Sammlungsbestände. Ein tragfähiges Sammlungskonzept liegt vor.
  • Die Räumlichkeiten sind museumsgerecht.
  • Die Trägerschaft ist gesichert.
  • Das Museum darf nicht nur privaten Zwecken dienen.
  • Das Museum ist regelmäßig geöffnet, d.h. an mindestens 100 Tagen im Jahr (inkl. Sonderöffnungen für Gruppen).
  • Ausreichende personelle und finanzielle Ressourcen für Umsetzung und Nachhaltigkeit des beantragten Förderprojekts

 

Welche Maßnahmen werden gefördert?

Gefördert werden insbesondere:

  • Antragsvorbereitung von Drittmittelprojekten der Provenienzforschung durch befristete Arbeitsverträge oder Vergabe von Werkverträgen an externe Wissenschaftler:innen (insbesondere beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste Magdeburg)
  • Eigenanteil von Drittmittelprojekten des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste
  • Externe fachliche Begutachtungen zur Provenienzforschung
  • Transkription von handschriftlichen Dokumenten, die für die Provenienzforschung relevant sind
  • Personalkosten für zeitlich befristete Mitarbeiter:innen für Provenienzforschung oder Werkverträge für Provenienzforschung an externe Wissenschaftler:innen
  • Maßnahmen zur öffentlichen Sichtbarmachung und Kommunikation der Forschungsergebnisse von Provenienzforschung

 

Wie hoch ist die Förderung?

  • Förderquote: bis zu 90 % der Gesamtkosten
  • Eigenanteil: mindestens 10 %
  • Höchstfördersumme: 20.000 €
  • Bagatellgrenze: 1.000 €

 

Wann läuft das Projekt?

Der Projektzeitraum liegt im Jahr 2026 und kann auf Antrag bis Ende Februar 2027 verlängert werden.

 

Wie, wo und wann stelle ich den Antrag?

Die Antragstellung erfolgt über den Museumsverband Rheinland-Pfalz. Anträge müssen zum Stichtag 08.06.2026 mit gültiger Unterschrift per Post oder per Mail eingegangen sein an:

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen 

oder per E-Mail (nur PDF) an
info(at)museumsverband-rlp.de

Wichtig: Die Antragsformulare werden nicht öffentlich bereitgestellt, sondern ausschließlich auf Anfrage versendet. Bitte nehmen Sie vor der Antragstellung Kontakt mit der Geschäftsstelle auf.

 

Gibt es Beratung zur Antragstellung?

Ja. Die Geschäftsstelle des Museumsverbands berät Sie zu Fördervoraussetzungen und Antragstellung. Eine vorherige Abstimmung wird ausdrücklich empfohlen.


Vollständige FAQs zur Pilotförderung Provenienzforschung [PDF]


Gefördert durch:

Jetzt Kontakt aufnehmen

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de​​​​​​​

FAQ Pilotförderung

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