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Überblick über das Förderverfahren

Beginn des Förderverfahrens

Das Förder­verfahren beginnt mit einer Be­ratung durch den Museums­verband Rhein­land-Pfalz. Wenn Sie einen Förder­antrag stellen möchten, bitten wir Sie deshalb, sich früh­zeitig mit uns in Verbindung zu setzen, am besten mehrere Monate vor der Antragsfrist. Für einen Förderantrag müssen Sie umfangreiche Informationen über Ihr geplantes Projekt sowie über Ihr Museum zusammenstellen – wir beraten Sie gerne dazu.

Fristen für die Antragstellung

Förder­anträge für Projekte des folgenden Haus­halts­jahres können bis 1. November eines Kalender­jahres eingereicht werden.

Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förder­anträge für Projekte im laufenden Haushalts­jahr gestellt werden. Der Museums­verband Rhein­land-Pfalz behält sich jedoch vor, den Termin zum 1. Mai auszusetzen, wenn die zur Verfügung stehenden Förder­mittel für das entsprechende Haushalts­jahr mit dem vorangegangenen Antrags­termin im November bereits ausgeschöpft sein sollten.

Ihr Förderantrag

Sie haben sich mit uns in Verbindung gesetzt und möchten nun einen Förder­antrag stellen? Folgende Angaben und Unterlagen benötigen wir von Ihnen, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können:

Angaben zum Projekt

  • Ausgefüllter Förderantrag. Das aktuelle Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
  • Eine Beschreibung des Vorhabens, der mit dem Vorhaben verfolgten Ziele und daran geknüpfte Erwartungen
  • Der mögliche Mehrwert des Vorhabens für Dritte (verbesserte Besucher­orientierung, verbesserte Barriere­freiheit, Erweiterung der Vermittlungs­angebote oder der touristischen Angebots­palette, Förderung der regionalen Identität, neue Kooperationen und Partner, etc.)
  • Beginn und Ende der Maßnahme (ggf. ein Gesamt­zeitplan für Projekte über mehrere Jahre)
  • Eine Auflistung aller förderfähigen Ausgaben, die das Projekt unmittelbar betreffen, wie Sach­kosten, zusätzliche Personal­kosten, Marketing und Werbung, etc. (unabhängig davon, ob diese als zuwendungsfähig anerkannt werden können oder nicht)
  • Eine Aufstellung über alle Einnahmen und Erlöse, die das Projekt unmittelbar betreffen, sowie der erwarteten oder beantragten Eigen- und Dritt­mittel (unabhängig davon, ob diese bereits bewilligt wurden oder nicht)
  • Einen Finanzierungs­plan, aus dem sich ein klar bezifferter Förder­betrag ergibt, der höchstens 50% der Gesamt­aufwendungen betragen kann
  • Bei neuen Museums­vorhaben: Zusätzliche Angaben über Vermögens­lage und Ausgabe­verpflichtungen des Trägers, insbesondere dann, wenn mit weiteren Anträgen auf Gewährung von projekt­bedingten Zuwendungen in den Folge­jahren gerechnet werden muss

Einzureichende Unterlagen

  • Der Förder­antrag in drei­facher Ausfertigung (Original und zwei Kopien) unter Ver­wen­dung der bei der Geschäfts­stelle erhältlichen Formulare
  • Eine Erklärung zur Vorsteuer­abzugs­berechtigung
  • Eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde bzw. der Antrag auf Genehmigung zum vor­zeitigen Maß­nahmen­­beginn
  • Datum und Unterschrift des Trägers (ggf. ist eine Vertretungs­befugnis beizufügen)
  • Mindestens drei Kosten­voranschläge verschiedener Anbieter bei Ausgaben und Anschaffungen über 1.000 EUR
  • Ausschreibungen bei Einzel­maßnahmen über 15.000 EUR (entsprechend Ausschreibungs­pflicht gem. VOL / VOB)
  • Die Anlage zum Antrag auf Projekt­förderung nicht­staatlicher Museen ist Bestandteil des Antrags und muss diesem ausgefüllt bei­liegen

Förderbescheid

Förderbescheide werden erst nach der Verabschiedung des Landes­haushalts erteilt und ergehen daher für den Stichtag 1. November in der Regel erst im Früh­jahr des folgenden Jahres. Für den Stichtag 1. Mai ergehen die Bescheide voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Antragsjahres.

Kontakt

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de​​​​​​​