Beginn des Förderverfahrens
Das Förderverfahren beginnt mit einer Beratung durch den Museumsverband Rheinland-Pfalz. Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, bitten wir Sie deshalb, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, am besten mehrere Monate vor der Antragsfrist. Für einen Förderantrag müssen Sie umfangreiche Informationen über Ihr geplantes Projekt sowie über Ihr Museum zusammenstellen – wir beraten Sie gerne dazu.
Fristen für die Antragstellung
Förderanträge für Projekte des folgenden Haushaltsjahres können bis 1. November eines Kalenderjahres eingereicht werden.
Bis zum 1. Mai eines Jahres können zusätzlich Förderanträge für Projekte im laufenden Haushaltsjahr gestellt werden. Der Museumsverband Rheinland-Pfalz behält sich jedoch vor, den Termin zum 1. Mai auszusetzen, wenn die zur Verfügung stehenden Fördermittel für das entsprechende Haushaltsjahr mit dem vorangegangenen Antragstermin im November bereits ausgeschöpft sein sollten.
Sie haben sich mit uns in Verbindung gesetzt und möchten nun einen Förderantrag stellen? Folgende Angaben und Unterlagen benötigen wir von Ihnen, damit wir Ihren Antrag bearbeiten können:
Angaben zum Projekt
- Ausgefüllter Förderantrag. Das aktuelle Antragsformular erhalten Sie auf Anfrage bei uns.
- Eine Beschreibung des Vorhabens, der mit dem Vorhaben verfolgten Ziele und daran geknüpfte Erwartungen
- Der mögliche Mehrwert des Vorhabens für Dritte (verbesserte Besucherorientierung, verbesserte Barrierefreiheit, Erweiterung der Vermittlungsangebote oder der touristischen Angebotspalette, Förderung der regionalen Identität, neue Kooperationen und Partner, etc.)
- Beginn und Ende der Maßnahme (ggf. ein Gesamtzeitplan für Projekte über mehrere Jahre)
- Eine Auflistung aller förderfähigen Ausgaben, die das Projekt unmittelbar betreffen, wie Sachkosten, zusätzliche Personalkosten, Marketing und Werbung, etc. (unabhängig davon, ob diese als zuwendungsfähig anerkannt werden können oder nicht)
- Eine Aufstellung über alle Einnahmen und Erlöse, die das Projekt unmittelbar betreffen, sowie der erwarteten oder beantragten Eigen- und Drittmittel (unabhängig davon, ob diese bereits bewilligt wurden oder nicht)
- Einen Finanzierungsplan, aus dem sich ein klar bezifferter Förderbetrag ergibt, der höchstens 50% der Gesamtaufwendungen betragen kann
- Bei neuen Museumsvorhaben: Zusätzliche Angaben über Vermögenslage und Ausgabeverpflichtungen des Trägers, insbesondere dann, wenn mit weiteren Anträgen auf Gewährung von projektbedingten Zuwendungen in den Folgejahren gerechnet werden muss
Einzureichende Unterlagen
- Der Förderantrag in dreifacher Ausfertigung (Original und zwei Kopien) unter Verwendung der bei der Geschäftsstelle erhältlichen Formulare
- Eine Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung
- Eine Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde bzw. der Antrag auf Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn
- Datum und Unterschrift des Trägers (ggf. ist eine Vertretungsbefugnis beizufügen)
- Mindestens drei Kostenvoranschläge verschiedener Anbieter bei Ausgaben und Anschaffungen über 1.000 EUR
- Ausschreibungen bei Einzelmaßnahmen über 15.000 EUR (entsprechend Ausschreibungspflicht gem. VOL / VOB)
- Die Anlage zum Antrag auf Projektförderung nichtstaatlicher Museen ist Bestandteil des Antrags und muss diesem ausgefüllt beiliegen
Förderbescheide werden erst nach der Verabschiedung des Landeshaushalts erteilt und ergehen daher für den Stichtag 1. November in der Regel erst im Frühjahr des folgenden Jahres. Für den Stichtag 1. Mai ergehen die Bescheide voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte des laufenden Antragsjahres.