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Weitere Förderprogramme für Museen

Hier finden Sie Förderprogramme des Landes Rheinland-Pfalz mit regelmäßig stattfindenden Antragsfristen, die sich insbesondere auch an Museen richten. Unter „Aktuelles“ finden Sie zusätzlich Förderprogramme, die zu besonderen Anlässen oder einmalig stattfinden.

Auf der Webseite des Kulturbüros Rheinland-Pfalz finden Sie weitere, spartenübergreifende Förderprogramme, Wettbewerbe und Ausschreibungen.

Corona-Förderprogramme von Rheinland-Pfalz

„Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“

Eine Übersicht über zahlreiche Förderprogramme, die regelmäßig aktualisiert wird, finden Sie auf der Webseite des Kulturbüros Rheinland-Pfalz im praktischen PDF-Format.

Im Rahmen des Programms „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ sind aktuell folgende Maßnahmen förderfähig:

  • Finanzielle Hilfe für Kulturvereine (Maßnahme 3, „Kulturvereine“): Gefördert werden gemeinnützige Vereine, auch Museumsvereine, die durch die Corona-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind. Es werden Liquiditätsengpässe bei den laufenden Betriebskosten aufgefangen; max. 12.000 €. Das Programm läuft seit dem 4. Mai 2020. Es wurde verlängert und läuft bis zum 30. Juni 2022. Anträge können gestellt werden.

Hier geht es zur Webseite des Förderprogramms mit Einzelheiten zu Förderbedingungen und zur Antragstellung.

 


Wir tun was – Ehrenamtsinitiative Rheinland-Pfalz

Gefördert werden ehrenamtliche selbstorganisierte Projekte der Nachbarschaftshilfe. Die Projektförderung erfolgt in Form einer Erstattung von nicht gedeckten Auslagen für ehrenamtliche Aktionen oder Initiativen (Sachaufwendungen, organisatorische Aufwendungen etc.). Die Projektförderung erfolgt einmalig und als Anteilsfinanzierung in einer Höhe von bis zu 90 % der voraussichtlichen Gesamtausgaben, maximal jedoch 500 €.

Mehr erfahren.

LEADER-Förderregionen

Die Europäische Union unterstützt mit dem LEADER-Ansatz bereits seit 1991 modellhafte Vorhaben im ländlichen Raum. Die Abkürzung LEADER steht für „Liaison Entre Actions de Développement de l'Économie Rurale“ (Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft). Die Förderung solcher Vorhaben ist nur in LEADER-Aktionsgebieten möglich. Dies sind kleinere, abgegrenzte Gebiete des ländlichen Raums, die unter geografischen, wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten eine Einheit bilden und grundsätzlich Landkreis übergreifend angelegt sind.

Das LEADER-Förderprogramm zeichnet sich insbesondere durch seinen „Bottom-Up-Ansatz“ aus, d.h. die Menschen vor Ort entscheiden innerhalb einer LEADER-Aktionsgruppe (LAG) über die Lokale Integrierte Ländliche Entwicklungsstrategie (LILE) für ihre Region und wählen nach transparenten und objektiven Auswahlkriterien zu fördernde Vorhaben aus. Eine solche LAG besteht deshalb ausschließlich aus lokalen Akteuren. Zu diesen Akteuren gehören engagierte Bürger, Interessensvertreter der örtlichen Wirtschafts- und Sozialpartner sowie politische Vertreter der Region.

Zur Umsetzung der Vorhaben stellen die Europäische Union und das Land Rheinland-Pfalz Fördermittel zur Verfügung, die vorwiegend für Kommunen und private Projektträger bestimmt sind.  Damit die ländlichen Räume in Rheinland-Pfalz zukunftsfähig werden, stehen nachhaltige Vorhaben und Prozesse im Mittelpunkt der Förderung. Darüber hinaus sollen die Innovations- und Wirtschaftskraft in den Regionen, die interkommunale Zusammenarbeit, der Tourismus und der Naturschutz gestärkt werden. Es ist das Ziel, eine nachhaltige strukturelle Weiterentwicklung der LEADER-Regionen zu erreichen, indem Antworten auf drängende Herausforderungen unserer Zeit entwickelt und erprobt werden. Hierzu zählen insbesondere auch der demografische Wandel, die Eindämmung des Klimawandels, der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen sowie der Umwelt- und Ressourcenschutz.

Hier geht es zum Überblick über die LEADER-Regionen in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Förderaufrufe

Investitionsstock

Der Investitionsstock ist ein Förderprogramm des Landes Rheinland-Pfalz zur Schaffung von gemeindlichen Vorhaben, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen und zur Verbesserung der Infrastruktur beitragen sollen. Hierbei handelt es sich um Projekte oder um Beteiligungen der Kommunen an bestimmten Maßnahmen. In der Regel betrifft dies Baumaßnahmen in den Bereichen Hoch- und Tiefbau.

Antragsberechtigt sind:

  • Ortsgemeinden
  • Verbandsgemeinden
  • Große kreisangehörige Städte
  • kreisfreie Städte
  • Landkreise

Förderfähig sind u. a.:

  • Neubau, Sanierung oder Erweiterung von Verwaltungsgebäuden
  • Neubau oder Sanierung von Dorfgemeinschaftshäuser
  • Sanierung oder Erweiterung von Friedhöfen
  • Verbesserung der Infrastruktur (z. B. Ausbau oder Sanierung von Straßen)

Bei der Entscheidung, ob eine Maßnahme gefördert werden kann, kommt es immer auf den Einzelfall an. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion berät und unterstützt die Antragsteller.

Mehr erfahren und Kontakt

Erhalt von schriftlichem Kulturgut

Das schriftliche Kulturgut in Archiven, Bibliotheken und Museen zu erhalten, ist auch in Rheinland-Pfalz eine dringende und zentrale Langzeitaufgabe. Um den Prozess dieser Bestandserhaltung in den kommenden Jahren professionell begleiten zu können, hat das Kulturministerium einen landesweiten Fachbeirat „Bestandserhaltung“ berufen, dem auch der Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V. angehört.

Denn in Museen schlummern zahlreiche Schätze auf Papier oder Pergament: Von mittelalterlichen Urkunden über historische Ratsprotokolle bis zu wertvollen, originalen Inventarbüchern. Kleine Museen bewahren oftmals auch das schriftliche Erbe eines Ortes auf. Das können alte Klassenfotos, Briefe und weitere Dokumente sein.

Förderprogramm der Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz

In den Jahren 2019/2020 wurden vom Land Rheinland-Pfalz erstmals Maßnahmen zur Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes gefördert. Im Rahmen des Landesförderprogramms Bestandserhaltung gibt es auch für das Jahr 2022 eine Antragsrunde. Einrichtungen, die schriftliches Kulturgut verwahren, können einen Antrag für bestandserhaltende Maßnahmen bei der Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz einreichen.

Mehr erfahren und Förderantrag stellen.

Fortbildungen der Landesstelle Bestandserhaltung in Rheinland-Pfalz

Rund um das Thema Bestandserhaltung für das schriftliche Kulturgut bietet die Landesstelle eigene Fortbildungen an. Aktuelle Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Webseite der Landesstelle Bestandserhaltung.

Kultursommer Rheinland-Pfalz

Seit 1992 ermöglicht der Kultursommer Rheinland-Pfalz Kulturprojekte aller Kunstsparten, die zwischen Mai und Oktober in Rheinland-Pfalz in der Stadt und auf dem Land stattfinden. Der Kultursommer berät und vernetzt die Freie Kulturszene wie kommunale Veranstalterinnen und Veranstalter und schafft Raum für Begegnungen. Das Kultursommer-Motto setzt jedes Jahr neue Impulse – für eine lebendige Kulturszene in Rheinland-Pfalz!

Hier geht es zur Website des Kultursommers

Jedem Kind seine Kunst

Mit dem von der Landesregierung Rheinland-Pfalz initiierten Programm wird Kulturschaffenden des Landes Rheinland-Pfalz im Rahmen einer Kooperation mit interessierten Einrichtungen wie Schulen, Kindertagesstätten, Jugendzentren, Vereinen oder anderen Institutionen die Möglichkeit geboten, Projekte aus dem Bereich der kulturellen Bildung mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten.

Die Künstler:innen-Datenbank enthält neben persönlichen Angaben von Kulturschaffenden des Landes Rheinland-Pfalz, die sich für dieses Programm beworben haben, Beschreibungen möglicher Projekte. Interessierte Einrichtungen werden gebeten, Kontakt mit der jeweiligen Künstlerin oder dem jeweiligen Künstler aufzunehmen. Ziel ist es, in Kooperation zwischen den Einrichtungen und den Künstlerinnen und Künstlern Kindern und Jugendlichen in verschiedenen Projekten kulturelle Angebote zu eröffnen.

Mehr erfahren!

Kontakt

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de​​​​​​​