Gebärdensprache  Leichte Sprache

Förderfähige Maßnahmen auf einen Blick

Unser Förderschwerpunkt

Bis auf weiteres steht die Förderung digitaler Angebote und der digitalen Sammlungspräsentation von Museen im Vordergrund. Förderfähig sind sowohl Hardware als auch projektbezogene Personalkosten. Daneben sind auch bereits begonnene Projekte sowie weitere Maßnahmen förderfähig.

Der Museums­verband Rhein­land-Pfalz behält sich vor, wechselnde Förder­schwerpunkte zu benennen.

Förderfähige Maßnahmen

Für folgende Maßnahmen können generell Förder­mittel beantragt werden:

  • Maßnahmen zur Sammlungspflege und zum Sammlungserhalt (z. B. Restaurierungen, mobile Geräte zum Klimamonitoring)
  • Maßnahmen zur Neupräsentation der Sammlung (z. B. Konzept für Neupräsentation oder Umsetzung – auch in Teilschritten, bzw. Teilprojekten)
  • Maßnahmen zur digitalen Erschließung und Publikation von Sammlungen (z. B. digitale Sammlungsinventarisierung, Fotografiearbeiten)
  • Anschaffungen von musealen Ausstattungsgegenständen (z. B. Vitrinen, Ausstellungsmedien, Texttafeln)
  • Projekte zur verbesserten Besucherorientierung (z. B. Leitsystem, Museumspädagogik)
  • Maßnahmen zur barrierefreien Erschließung der Inhalte von Dauer- und Wechselausstellungen sowie der barrierefrei verfügbaren Informationen des Museums im Internet (z. B. Gebärdensprachvideo, Museumsbeschreibung in Leichter Sprache etc.)
  • Ausstellungsprojekte (z. B. Sonderausstellungen)
  • Publikationen (für Publikationen muss in jedem Fall ein eigener Antrag gestellt werden, in dem für zwei Jahre die Verkaufserlöse in den Finanzierungsplan eingerechnet werden)
  • Der Erwerb von Museumsexponaten kann nur in Ausnahmefällen gefördert werden. Die Förderung neu zu gründender Museen bedarf besonderer Voraussetzungen, die in einem tragfähigen Gesamtkonzept vorab zu entwickeln sind.

Achtung: Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Förder­mittel maximal einen Anteil von 50% der Gesamt­kosten Ihres Projekts ausmachen dürfen!

Was kann nicht gefördert werden?

  • Museen, die die Voraussetzungen für eine Förderung nicht erfüllen.
  • Projekte privater Einrichtungen, die nicht in genügendem Umfang öffentlich zugänglich sind oder bei denen der Unternehmenszweck den musealen Bildungsauftrag überwiegt.
  • Baumaßnahmen am Gebäude, z. B. Aufzuginstallation, Flurbeleuchtung, Haustechnik, Sicherheitseinrichtungen etc.
  • Aufwendungen für den laufenden Geschäfts- und Personalbetrieb (z. B. Personal für Aufsicht, reguläres Verbrauchsmaterial etc.)

Weiter zum Förderverfahren.

Kontakt

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de​​​​​​​