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Finanzielle Förderung nichtstaatlicher Museen in Rheinland-Pfalz

Unser Auftrag

Das Ministerium für Frauen, Familie, Kultur und Integration fördert in Zusammen­arbeit mit dem Museums­verband Rheinland-Pfalz und der Aufsichts- und Dienstleistungs­direktion Trier (ADD) die nicht­staatlichen Museen in Rhein­land-Pfalz. Zuwendungen werden nach den Vorschriften der Landes­haushalts­ordnung (LHO) § 23, § 44, ihren Neben­­bestimmungen und Verwaltungs­vorschriften gewährt. 

Im Auftrag der Landes­regierung beraten wir Sie zu Förder­möglichkeiten und Antrags­stellung. Alle Förder­anträge sind über den Museums­verband Rhein­land-Pfalz einzureichen.

Kulturförderrichtlinie Rheinland-Pfalz

Seit Januar 2018 ist eine neue Kulturförderrichtlinie für Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält zahlreiche Verbesserungen für die geförderten Kulturinstitutionen. So wird in Zukunft beispielsweise ehrenamtlich geleistete Arbeit als fiktive Ausgabe anerkannt. Außerdem gibt es nun die Möglichkeit eines vereinfachten Verwendungsnachweises für Fördersummen bis 25.000 €. Die Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 Euro Zuwendungshöhe fällt ebenfalls weg. Diese und weitere Änderungen können Sie ganz einfach online nachlesen.


Kulturförderrichtlinie (Stand: 2018)


Aktuelle Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Projekten kommunaler und sonstiger nichtstaatlicher Museen (Stand: 2021)


Voraussetzungen für eine finanzielle Förderung

Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nicht­kommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden. Allerdings sollten für eine finanzielle Förderung folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Das Museum hat Sammlungsbestände, die für Ausstellungen geeignet sind. Zusätzlich wurde ein tragfähiges Sammlungskonzept entwickelt.
  • Die Räumlichkeiten sind museumsgerecht.
  • Die Trägerschaft ist gesichert – etwa durch einen gemeinnützigen Verein, eine Gemeinde, eine Stiftung oder durch eine kommunale Gebietskörperschaft (Zweckverband).
  • Das Museum ist regelmäßig geöffnet, d.h. an mindestens 100 Tagen im Jahr.
  • Es besteht nachweislich Kontakt zu mindestens einer Tourismuseinrichtung.
  • Ein detailliertes Werbekonzept mit Kosten- und Zeitplan für Ausstellungen und Neupräsentationen kann vorgewiesen werden.

Diese Maßnahmen sind förderfähig


Kontakt

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de​​​​​​​