Das Ministerium für Frauen, Familie, Kultur und Integration fördert in Zusammenarbeit mit dem Museumsverband Rheinland-Pfalz und der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier (ADD) die nichtstaatlichen Museen in Rheinland-Pfalz. Zuwendungen werden nach den Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (LHO) § 23, § 44, ihren Nebenbestimmungen und Verwaltungsvorschriften gewährt.
Im Auftrag der Landesregierung beraten wir Sie zu Fördermöglichkeiten und Antragsstellung. Alle Förderanträge sind über den Museumsverband Rheinland-Pfalz einzureichen.
Seit Januar 2018 ist eine neue Kulturförderrichtlinie für Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Die Richtlinie enthält zahlreiche Verbesserungen für die geförderten Kulturinstitutionen. So wird in Zukunft beispielsweise ehrenamtlich geleistete Arbeit als fiktive Ausgabe anerkannt. Außerdem gibt es nun die Möglichkeit eines vereinfachten Verwendungsnachweises für Fördersummen bis 25.000 €. Die Zwei-Monats-Frist beim Mittelabruf bis 25.000 Euro Zuwendungshöhe fällt ebenfalls weg. Diese und weitere Änderungen können Sie ganz einfach online nachlesen.
Kulturförderrichtlinie (Stand: 2018)
Alle rheinland-pfälzischen Museen in kommunaler und nichtkommunaler Trägerschaft können grundsätzlich gefördert werden. Allerdings sollten für eine finanzielle Förderung folgende Kriterien erfüllt sein:
Diese Maßnahmen sind förderfähig
Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de