
Hier finden Sie Förderprogramme der Bundesrepublik Deutschland für Museen mit regelmäßigen Antragsfristen. Unter „Aktuelles“ finden Sie zusätzlich Förderprogramme, die zu besonderen Anlässen oder einmalig stattfinden.
Kultureinrichtungen können sich um Mittel zur Notfallhilfe und -prävention aus dem Aktionsfonds der Notfallallianz Kultur bewerben. Ziel des Aktionsfonds ist es, insbesondere kleinere Kultureinrichtungen bei der Implementierung eines nachhaltigen Risiko- und Gefahrenmanagements zu unterstützen und so deren Resilienz nachhaltig zu stärken. Bewegliches und unbewegliches Kulturgut einer Gesellschaft ist grundsätzlich denselben Gefahren ausgesetzt, die auch andere gesellschaftliche Bereiche existentiell bedrohen. Dazu zählen bewaffnete Konflikte ebenso wie Extremwetterereignisse, Havarien, Schädlinge, Hochwasser, Brände oder Vandalismus.
Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) unterstützt Menschen, die sich freiwillig in Vereinen, Initiativen und Museen engagieren. Sie bietet praktische Informationen, Beratung und kostenfreie Weiterbildungen zu Themen wie Gewinnung neuer Mitwirkender, Vereinsorganisation, Öffentlichkeitsarbeit, Digitalisierung, Fördermitteln und rechtlichen Grundlagen.
Online-Seminare, Austauschformate und Materialien liefern Anregungen für die tägliche Museumsarbeit und helfen bei konkreten Herausforderungen. Zudem informiert die Stiftung über Fördermöglichkeiten und schreibt eigene Programme aus, etwa für Projekte zur Stärkung des Ehrenamts oder zur Weiterentwicklung digitaler Angebote. Besonders richtet sich die DSEE an Organisationen in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
Für die Förderung, Sichtbarmachung und Stärkung jüdischen Lebens und jüdischer Kultur in Deutschland wurde durch Beschluss des Bundestages der Jüdische Kulturfonds eingerichtet. Aus diesem Fonds stehen dem Beauftragten der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus jährlich finanzielle Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung, die für die Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten verausgabt werden können.
Die Projektförderung richtet sich an Vereine und Organisationen, die jüdisches Leben in Deutschland durch präventive, aufklärende und kulturelle Maßnahmen stärken. Gefördert werden einzelne zeitlich abgegrenzte Projektvorhaben.
Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“, „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“ und „Kulturgutentziehungen in SBZ und DDR“ . Es werden lang- und kurzfristige Projekte gefördert.
Langfristige Projekte sind auf 12-24 Monate angelegt, mit einer Option auf Verlängerung auf bis zu maximal 36 Monate insgesamt. Hier handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, bei der ein gewisser Eigenanteil eingebracht werden muss. Antragsfristen sind hier jährlich der 1. April und der 1. Oktober.
Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf („Gefahr im Verzug“) fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig, eine Bewilligung oder Ablehnung erfolgt innerhalb von 6 Wochen.
Förderantrag für den Bereich NS-Raubgut stellen
Förderantrag für den Bereich Kolonialismus stellen
Förderantrag für den Bereich SBZ und DDR stellen
Das Förderprogramm richtet sich an Angehörige von wissenschaftlichen Informationsinfrastruktureinrichtungen in Deutschland wie bspw. Bibliotheken, Archive, Museen, Forschungssammlungen, Forschungsdatenzentren oder Rechen- und Informationszentren. Ziel der Förderung ist die Digitalisierung und / oder Erschließung von wissenschaftlich relevanten Objekten jeder Art. Die Vorgabe der Publikation kann z. B. über die kostenlose Online-Schausammlung von museum-digital.de erfüllt werden.
Die Wüstenrot Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Lehre, Bildung und Erziehung, Kunst, Denkmalpflege, Pflege / Erhaltung von Kulturwerten. Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben. Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November.
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Die PwC-Stiftung im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft e.V. fördert Projekte, die Kinder und Jugendliche in ihrer kulturellen und werteorientierten Bildung stärken. Die Stiftung fördert gemeinnützige Projekte, die kulturelle Bildung ermöglichen, etwa durch Theater, Musik, Tanz oder bildende Kunst. Ebenso unterstützt sie werteorientierte ökonomische Bildung zu Themen wie Demokratie, Nachhaltigkeit oder Wirtschaftsethik. Im Mittelpunkt stehen Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre, die aktiv an der Gestaltung der Angebote beteiligt werden. Gefördert werden insbesondere Vorhaben mit Modellcharakter, deren Ansätze auf andere Orte oder Einrichtungen übertragbar sind und als Vorbild dienen können.
Antragsfristen: Jährlich am 1. März und 1. September
Die Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) unterstützt den Originalerhalt mit dem Förderprogramm „Schriftliches Kulturgut erhalten“. Es führt die bisherige Finanzierung über die KEK-Modellprojektförderung und das BKM-Sonderprogramm in weiterentwickelter Form fort und bildet die neue Grundlage für die Bund-Länder-Förderung im Bereich Originalerhalt.
Mit der Förderlinie „Restaurierungen“ unterstützt die Kulturstiftung restauratorisch-konservatorische Maßnahmen für Kulturgut nationalen Ranges in Museen, Bibliotheken und Archiven. Jährlich stehen dafür 200.000 € zur Verfügung.
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Von mittelalterlichen Handschriften über historische Musikinstrumente, barocke Meisterwerke, moderne Fotografie bis zu digitaler Computerkunst: Die Kulturstiftung der Länder sichert national bedeutende Kulturgüter für öffentlich zugängliche Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven.
Frist: 15. Juni oder 15. Dezember
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Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung.
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Die Kulturstiftung der Länder fördert Publikationen, die in engem thematischen Zusammenhang mit ihren Förderschwerpunkten stehen, so z.B. Verlustdokumentationen. Anträge für eine Publikations- und Dokumentationsförderung können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr über die Publikationsförderung erfahren
Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de