Gebärdensprache  Leichte Sprache

Förderprogramme in der Bundesrepublik Deutschland für Museen

Hier finden Sie Förderprogramme der Bundesrepublik Deutschland für Museen mit regelmäßigen Antragsfristen. Unter „Aktuelles“ finden Sie zusätzlich Förderprogramme, die zu besonderen Anlässen oder einmalig stattfinden.

Kulturfonds Energie des Bundes

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf und unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Informationen zum Kulturfonds Energie des Bundes und Anmeldung.

Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen stellt Mittel zur Unterstützung von Kulturveranstaltungen zur Verfügung. Die Wirtschaftlichkeitshilfe gewährt bei kleineren Veranstaltungen (mit bis zu 2.000 Teilnehmenden), die coronabedingt mit verringerter Teilnehmerzahl stattfinden müssen, einen Zuschuss zu den Ticketeinnahmen und sichert private Veranstalter mit einer integrierten Ausfallabsicherung ab. Bislang war die Registrierung für die Wirtschaftlichkeitshilfe nur für Veranstaltungstermine bis 31.3.2022 möglich. Ab sofort können Veranstaltungstermine bis 31.12.2022 registriert werden. Damit wird die Laufzeit der Wirtschaftlichkeitshilfe der Laufzeit der Ausfallabsicherung für Veranstaltungen mit über 2.000 Teilnehmenden angeglichen. Die Ausfallabsicherung schafft Planungssicherheit für größere Kulturveranstaltungen (mit mehr als möglichen 2.000 Teilnehmenden). Für beide Module müssen Veranstaltungen im Voraus registriert werden.

Mehr erfahren.

Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Antragstellung aktuell wieder möglich. Das Antragsverfahren endet spätestens, wenn alle Mittel vergeben sind. Nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanzierte Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die in ihrem Jahreshaushalt mehr als 50 % ihrer kontinuierlichen Grundfinanzierung selbst erwirtschaften, können Förderanträge für das Programm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ beim Deutschen Verband für Archäologie e.V.  (DVA) stellen. Förderfähig sind beispielsweise Schutzvorrichtungen, Besuchersteuerung, IT-Hardware und Software, Modernisierung sanitärer Einrichtungen. Nach Auskunft des Deutschen Museumsbunds ist die Antragstellung niedrigschwellig möglich, auf der Webseite werden umfangreiche Hilfsmaterialien angeboten. Die Projektliste auf der Webseite liefert Inspiration und zeigt, dass viele der pandemiebedingt geförderten Maßnahmen einen dauerhaften Nutzen für das geförderte Museum versprechen. Alle Mittel müssen spätestens bis zum 30.06.2023 ausgegeben sein.
Mehr erfahren.

Museum macht stark!

Für sein Vorhaben „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von 2018 bis 2022 insgesamt 6,4 Millionen Euro.

Ziel des Vorhabens ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen. Verbindlich sind hierbei zwei ausgeschriebene Formate des Deutschen Museumsbundes.

Mehr erfahren und Förderantrag stellen.

Vor-Ort-Beratung zur Optimierung der Kulturellen Bildung und Teilhabe in Kulturinstitutionen (2022-2024)

Das Konzept der „Vor-Ort­-Beratung“ liefert einen Beitrag zur bundesweiten Qualitätsentwicklung in der Vermittlungsarbeit von Kulturinstitutionen und ist darauf ausgerichtet, Strukturen kultureller Teilhabe zu stärken. Teilnehmen können alle vom Bund geförderten Institutionen mit dem Aufgabenbereich Kultur und Kulturelle Bildung. Ziel der Vor-Ort-Beratung ist es, in den Kultureinrichtungen die Praxis der kulturellen Vermittlung über eine für die Einrichtungen kostenlose kollegiale Beratung zu analysieren und mit dem Team der Einrichtung zusammen zu optimieren. Die Trägerschaft und Durchführung liegt bei der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, die auch für die Auswahl und Begleitung der Beraterteams zuständig ist.

Mehr erfahren.

Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Förderprogramm für bereits bundesgeförderte Einrichtungen. 50.000 bis 1.500.000 € pro Maßnahme. Keine feste Antragsfrist, Fördergrundsätze gelten von 01.01.2020 bis zum 31.12.2023.

Mehr erfahren und Antrag stellen.

Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ und „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“. Es werden lang- und kurzfristige Projekte gefördert.

Langfristige Projekte sind auf 12-24 Monate angelegt, mit einer Option auf Verlängerung auf bis zu maximal 36 Monate insgesamt. Hier handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, bei der ein gewisser Eigenanteil eingebracht werden muss. Antragsfristen sind hier jährlich der 1. Januar und der 1. Juni.

Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf („Gefahr im Verzug“) fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig, eine Bewilligung oder Ablehnung erfolgt innerhalb von 6 Wochen.

Förderantrag für den Bereich NS-Raubgut stellen.

Förderantrag für den Bereich Kolonialismus stellen.

„Digitalisierung und Erschließung“ der Deutschen Forschungsgemeinde

Förderung von Digitalisierung und Erschließung aller potenziell für die Forschung relevanten Objekte, inklusive dreidimensionaler Museumsobjekte. Auch eine Grunderfassung ist förderfähig. Es sollen insbesondere auch kleine und mittlere Einrichtungen angesprochen werden, die Vorgabe der Publikation kann z. B. über die kostenlose Online-Schausammlung von museum-digital.de erfüllt werden. Bis auf Weiteres.
Mehr erfahren und Antrag stellen.

Wüstenrot-Stiftung

Die Wüstenrot Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Lehre, Bildung und Erziehung, Kunst, Denkmalpflege, Pflege / Erhaltung von Kulturwerten. Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben. Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November.

Weitere Einzelheiten.

 

PwC-Stiftung: Projekte der ästhetischen Kulturbildung

Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung, unter anderem im Bereich der bildenden Kunst und der Neuen Medien. Ein besonderer Förderschwerpunkt sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

Antragsfristen: Jährlich am 1. März und 1. September

Mehr erfahren und Förderantrag stellen.

Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

In der Regel können jährlich Anträge in zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlichen Kulturguts bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) gestellt werden.

Förderlinie 1: Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Förderlinie 2: KEK-Modellprojektförderung

Weitere Einzelheiten zu den Programmen und zu den Förderfristen auf der Webseite der KEK.

 

Kulturstiftung der Länder: Restaurierung, Ankauf, Ausstellungen

Restaurierungsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges mit insgesamt 700.000 Euro. Mit der neuen Förderlinie sollen bereits im Jahr 2019 restauratorische und konservatorische Maßnahmen mit 100.000 Euro finanziert werden. Danach stehen jeweils 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Mehr erfahren und Förderantrag stellen.

 

Erwerbungsförderung

Von mittelalterlichen Handschriften über historische Musikinstrumente, barocke Meisterwerke, moderne Fotografie bis zu digitaler Computerkunst: Die Kulturstiftung der Länder sichert national bedeutende Kulturgüter für öffentlich zugängliche Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven.

Frist: 15. Juni oder 15. Dezember

Mehr erfahren und Förderantrag stellen.

 

Ausstellungsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung.

Mehr erfahren und Förderantrag stellen.

 

Publikationsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert Publikationen, die in engem thematischen Zusammenhang mit ihren Förderschwerpunkten stehen, so z.B. Verlustdokumentationen. Anträge für eine Publikations- und Dokumentationsförderung können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. 

Mehr erfahren.

Kontakt

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de​​​​​​​