Hier finden Sie Förderprogramme der Bundesrepublik Deutschland für Museen mit regelmäßigen Antragsfristen. Unter „Aktuelles“ finden Sie zusätzlich Förderprogramme, die zu besonderen Anlässen oder einmalig stattfinden.
Das antragsoffene Modellprogramm „LOKAL – Programm für Kultur und Engagement“ fördert bundesweit den Aufbau von mindestens 26 langfristig angelegten Netzwerken in Städten und Gemeinden unter 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern. Pro Projekt stehen bis zu 240.000 Euro für vier Jahre zur Verfügung. Das Gesamtprogramm wird in den Jahren 2024 bis 2031 von der Kulturstiftung des Bundes, der Bundeszentrale für politische Bildung/bpb sowie der European Cultural Foundation durchgeführt und umfasst Akademien und Beratung, ein europäisches Austausch- und Begleitprogramm sowie ein bundesweites Abschlussfestival. Die Kulturstiftung des Bundes stellt für den antragsoffenen Fonds 7,5 Mio. Euro zur Verfügung.
Insbesondere für Antragstellende, die noch nie einen Antrag bei der Kulturstiftung des Bundes gestellt haben, werden beratende Antragswerkstätten an ausgewählten Orten im Bundesgebiet angeboten. Im Rahmen der Antragswerkstatt erhalten die Teilnehmenden Informationen zum Programm, in kurzen Impulsen lernen sie partizipative künstlerische Projekte kennen und können in kleinen Werkstattrunden über neue Partnerschaften und Projektideen nachdenken.
Parallel dazu finden digitale Antragsberatungen statt, in denen das Programmteam aus Förderung, Sachbearbeitung und Kommunikation alle Ihre Fragen rund um die Antragstellung beantwortet.
Antragsfrist: 14. Februar 2025
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Mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Seit Juli 2020 bieten sie unterschiedliche Fördermöglichekeiten an. Die Gründung der Bundesstiftung selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Etwa 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch oft schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt will das ändern. Ziel der Stiftung ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Sie ist die erste zentrale Anlaufstelle, die bundesweit ehrenamtlich Engagierte unterstützt.
Hier ist eine Übersicht der Förderungsprogramme
Die passende Förderung finden auf der Förderdatenbank der DSEE
Für sein Vorhaben „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von 2023 bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro.
Ziel des Vorhabens ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen. Verbindlich sind hierbei zwei ausgeschriebene Formate des Deutschen Museumsbundes.
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Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ und „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“. Es werden lang- und kurzfristige Projekte gefördert.
Langfristige Projekte sind auf 12-24 Monate angelegt, mit einer Option auf Verlängerung auf bis zu maximal 36 Monate insgesamt. Hier handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, bei der ein gewisser Eigenanteil eingebracht werden muss. Antragsfristen sind hier jährlich der 1. Januar und der 1. Juni.
Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf („Gefahr im Verzug“) fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig, eine Bewilligung oder Ablehnung erfolgt innerhalb von 6 Wochen.
Förderantrag für den Bereich NS-Raubgut stellen
Förderantrag für den Bereich Kolonialismus stellen
Förderung von Digitalisierung und Erschließung aller potenziell für die Forschung relevanten Objekte, inklusive dreidimensionaler Museumsobjekte. Auch eine Grunderfassung ist förderfähig. Es sollen insbesondere auch kleine und mittlere Einrichtungen angesprochen werden, die Vorgabe der Publikation kann z. B. über die kostenlose Online-Schausammlung von museum-digital.de erfüllt werden. Bis auf Weiteres.
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Die Wüstenrot Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Lehre, Bildung und Erziehung, Kunst, Denkmalpflege, Pflege / Erhaltung von Kulturwerten. Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben. Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November.
Mehr über die Wüstenrot Stiftung erfahren
Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung, unter anderem im Bereich der bildenden Kunst und der Neuen Medien. Ein besonderer Förderschwerpunkt sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.
Antragsfristen: Jährlich am 1. März und 1. September
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In der Regel können jährlich Anträge in zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlichen Kulturguts bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) gestellt werden.
Förderlinie 1: Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Förderlinie 2: KEK-Modellprojektförderung
Programme und Förderfristen auf der Webseite der KEK
Die Kulturstiftung der Länder fördert bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges mit insgesamt 700.000 Euro. Mit der neuen Förderlinie sollen bereits im Jahr 2019 restauratorische und konservatorische Maßnahmen mit 100.000 Euro finanziert werden. Danach stehen jeweils 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.
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Von mittelalterlichen Handschriften über historische Musikinstrumente, barocke Meisterwerke, moderne Fotografie bis zu digitaler Computerkunst: Die Kulturstiftung der Länder sichert national bedeutende Kulturgüter für öffentlich zugängliche Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven.
Frist: 15. Juni oder 15. Dezember
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Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung.
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Die Kulturstiftung der Länder fördert Publikationen, die in engem thematischen Zusammenhang mit ihren Förderschwerpunkten stehen, so z.B. Verlustdokumentationen. Anträge für eine Publikations- und Dokumentationsförderung können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden.
Mehr über die Publikationsförderung erfahren
Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen
Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de