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Land Rheinland-Pfalz übernimmt den Eigenanteil bei Förderung des Bundes aus dem Programm „Neustart Kultur“ für Maßnahme 1

Förderfähig ist der Programmteil „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ (Maßnahme 1) des Programms „Neustart Kultur“.

Diese Mittel sollen vor allem Einrichtungen zugutekommen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird, sowie soziokulturellen Zentren. Gefördert werden beispielsweise der Einbau von Schutzvorrichtungen, die Optimierung der Besuchersteuerung sowie die Modernisierung von Belüftungssystemen.

Um möglichst vielen Kultureinrichtungen die Teilhabe an diesem Programm zu ermöglichen, auch solchen, die nicht über die notwendigen Mittel für den Eigenanteil verfügen, wird das Land Rheinland-Pfalz auf Antrag  aus seinem Programm „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ für die Antragsteller den Eigenanteil übernehmen. Dies gilt jedoch nur für eigene Mittel, nicht für andere Drittmittel. Voraussetzung für einen Antrag ist somit ein Bewilligungsbescheid aus dem Programm „Neustart Kultur“ des Bundes aus dem Programmteil  „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ mit einem ausgewiesenen Eigenanteil des Antragstellers.

Die Anträge auf Förderung des Eigenanteils können beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur gestellt werden.

>> Mehr zum Programm „Neustart Kultur“ des Bundes.

>> Mehr zu „Im Fokus – 6 Punkte für die Kultur“ des Landes Rheinland Pfalz.