Die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung wird am ab dem 16. September 2020 gelten. Wichtigste Änderung: Die Kontakterfassung der Besucher ist für Museen nun wieder verpflichtend!
Die 11. Corona-Bekämpfungsverordnung wird am ab dem 16. September 2020 gelten. Wichtigste Änderung: Die Kontakterfassung der Besucher ist für Museen nun wieder verpflichtend!