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Förderprogramme in der Bundesrepublik Deutschland für Museen

Hier finden Sie Förderprogramme der Bundesrepublik Deutschland für Museen mit regelmäßigen Antragsfristen. Unter „Aktuelles“ finden Sie zusätzlich Förderprogramme, die zu besonderen Anlässen oder einmalig stattfinden.

Förderprogramm Aller.Land

Aller.Land ist ein Förderprogramm, das Erfahrungen aus verschiedenen Bundesministerien in den Bereichen Kultur, Demokratiearbeit, regionale Entwicklung und politische Bildung zusammenbringt. Es konzentriert sich auf kulturelle, partizipative und demokratische Initiativen und zielt speziell auf ländliche Regionen ab, insbesondere auf solche, die strukturell benachteiligt sind, in ganz Deutschland. Über einen Zeitraum von sechs Jahren sollen in diesen Regionen langfristige kulturelle Projekte entwickelt werden, die auf Partizipation setzen. Den Menschen und Institutionen vor Ort wird die Möglichkeit geboten, gemeinsam mit Partnern aus den Bereichen Kultur, Kommunen und Zivilgesellschaft Veränderungen in ihrer Nähe anzustoßen und stärker an den Entscheidungen teilzuhaben, die sie betreffen. Für Aller.Land steht die Zukunft im Zeichen gemeinschaftlicher Gestaltung, und dafür sind vor allem zwei wichtige Faktoren von Bedeutung: Ideen und Beteiligung. Die Partner im Aller.Land-Bewerbungsprozess sind die Länderministerien für Kultur und für die ländlichen Räume in den dreizehn Flächenländern. Diese Länderministerien benennen bis Mitte Oktober 2023 100 ländliche Regionen, die am Programm teilnehmen können. Es können ausschließlich Regionen teilnehmen, die von den Ländern ausgewählt werden.

Hier gibt es weitere Informationen zum Aller.Land Förderprogramm

Kulturfonds Energie des Bundes

Mit dem Kulturfonds Energie des Bundes bietet der Bund zusätzlich zu den allgemeinen Entlastungsmaßnahmen gezielte Unterstützung in Höhe von bis zu 1 Milliarde Euro für den Kulturbereich zur Bewältigung der hohen Energiekosten. Der Fonds gleicht anteilig den Mehrbedarf zur Deckung der Energiekosten für Gas, Fernwärme und netzbezogenen Strom aus. Bei der Berechnung der Fördersumme werden die Wirkungen der Preisbremsen und das allgemeine Einsparziel von mindestens 20 % im Vergleich zum Durchschnittsverbrauch vor der Krise berücksichtigt - der konkrete Nachweis einer bestimmten Einsparleistung wird jedoch nicht vorausgesetzt. Der Förderzeitraum erstreckt sich rückwirkend vom 1. Januar 2023 bis zum 30. April 2024. Dieses vom Bund finanzierte und von Bund und Ländern entwickelte Hilfsprogramm baut auf den bereits erprobten Strukturen des Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen auf und unterscheidet zwei Fallgruppen: Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende von Einzelveranstaltungen in geschlossenen Räumen.

Informationen zum Kulturfonds Energie des Bundes und Anmeldung.

Zero: Klimaneutrale Kunst- und Kulturprojekte

Zahlreiche Kunst- und Kulturinstitutionen setzen sich inzwischen mit ihrer Klimawirkung auseinander. Neben der künstlerischen Auseinandersetzung mit der Klimakrise suchen Kulturinstitutionen ebenso wie Kulturschaffende und Künstlerinnen vermehrt nach Instrumenten und Methoden, um das eigene Handeln in nachvollziehbarer und wirksamer Weise an Zielen der ökologischen Nachhaltigkeit auszurichten. Aber wie beginnen? Wo stehen wir? Was sind die entscheidenden Hebel, die es schnellstmöglich zu bewegen gilt?

Vor dem Hintergrund dieser drängenden Fragen lädt die Kulturstiftung des Bundes mit dem Programm „Zero“ Kultureinrichtungen verschiedener Sparten zur Mitwirkung an einer bundesweiten Nachhaltigkeitsinitiative ein, die das Thema in drei verschiedenen Modulen bearbeitet: Erstens in der antragsoffenen Projektförderung im „Fonds Zero“, zweitens mit  Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der „Akademie Zero“, und drittens mit einem Wissenstransfer in regionalen Netzwerktreffen für das gesamte Bundesgebiet.

Die Kulturstiftung des Bundes stellt für das Programm Zero bis 2027 insgesamt 8 Mio. Euro zur Verfügung.

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Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen

Antragstellung aktuell wieder möglich. Das Antragsverfahren endet spätestens, wenn alle Mittel vergeben sind. Nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanzierte Heimatmuseen, private Museen, Ausstellungshäuser und öffentlich zugängliche Gedenkstätten, die in ihrem Jahreshaushalt mehr als 50 % ihrer kontinuierlichen Grundfinanzierung selbst erwirtschaften, können Förderanträge für das Programm „Pandemiebedingte Investitionen in Kultureinrichtungen zur Erhaltung und Stärkung der bundesweit bedeutenden Kulturlandschaft“ beim Deutschen Verband für Archäologie e.V.  (DVA) stellen. Förderfähig sind beispielsweise Schutzvorrichtungen, Besuchersteuerung, IT-Hardware und Software, Modernisierung sanitärer Einrichtungen. Nach Auskunft des Deutschen Museumsbunds ist die Antragstellung niedrigschwellig möglich, auf der Webseite werden umfangreiche Hilfsmaterialien angeboten. Die Projektliste auf der Webseite liefert Inspiration und zeigt, dass viele der pandemiebedingt geförderten Maßnahmen einen dauerhaften Nutzen für das geförderte Museum versprechen. Alle Mittel müssen spätestens bis zum 30.06.2023 ausgegeben sein.
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Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt

Mit der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) gibt es erstmals eine bundesweit tätige Anlaufstelle zur Förderung ehrenamtlichen Engagements. Seit Juli 2020 bieten sie unterschiedliche Fördermöglichekeiten an. Die Gründung der Bundesstiftung selbst ist ein zentrales Ergebnis der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ und ein gemeinsames Vorhaben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.
Etwa 30 Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. Besonders in strukturschwachen und ländlichen Regionen ist es jedoch oft schwierig, ehrenamtliche Strukturen aufzubauen und zu erhalten. Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt will das ändern. Ziel der Stiftung ist es, insbesondere in diesen Landesteilen das Ehrenamt nachhaltig zu stärken – in Abstimmung mit bereits bestehenden Bundesprogrammen. Sie ist die erste zentrale Anlaufstelle, die bundesweit ehrenamtlich Engagierte unterstützt.

Hier ist eine Übersicht der Förderungsprogramme

Die passende Förderung finden auf der Förderdatenbank der DSEE

Museum macht stark!

Für sein Vorhaben „Museum macht stark“ erhält der Deutsche Museumsbund als Projektpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von 2023 bis 2027 insgesamt 6 Millionen Euro.

Ziel des Vorhabens ist es, Kinder und Jugendliche im Alter von 5 bis 18 Jahren, die von Hause aus nur wenig mit dem Museum in Berührung kommen, mit den Angeboten dieser öffentlichen Einrichtung bekannt zu machen. „Museum macht stark“ ermöglicht lokalen Bündnissen, Angebote im außerschulischen Bereich der kulturellen Bildung umzusetzen. Verbindlich sind hierbei zwei ausgeschriebene Formate des Deutschen Museumsbundes.

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Vor-Ort-Beratung zur Optimierung der Kulturellen Bildung und Teilhabe in Kulturinstitutionen (2022-2024)

Das Konzept der „Vor-Ort­-Beratung“ liefert einen Beitrag zur bundesweiten Qualitätsentwicklung in der Vermittlungsarbeit von Kulturinstitutionen und ist darauf ausgerichtet, Strukturen kultureller Teilhabe zu stärken. Teilnehmen können alle vom Bund geförderten Institutionen mit dem Aufgabenbereich Kultur und Kulturelle Bildung. Ziel der Vor-Ort-Beratung ist es, in den Kultureinrichtungen die Praxis der kulturellen Vermittlung über eine für die Einrichtungen kostenlose kollegiale Beratung zu analysieren und mit dem Team der Einrichtung zusammen zu optimieren. Die Trägerschaft und Durchführung liegt bei der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel, die auch für die Auswahl und Begleitung der Beraterteams zuständig ist.

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Investitionen für nationale Kultureinrichtungen in Deutschland

Förderprogramm für bereits bundesgeförderte Einrichtungen. 50.000 bis 1.500.000 € pro Maßnahme. Keine feste Antragsfrist, Fördergrundsätze gelten von 01.01.2020 bis zum 31.12.2023.

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Deutsches Zentrum Kulturgutverluste

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg stellt Fördermittel für Forschungsprojekte zur Provenienzforschung zur Verfügung. Förderfähig sind Projekte in den Bereichen „NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut“ und „Kultur- und Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten“. Es werden lang- und kurzfristige Projekte gefördert.

Langfristige Projekte sind auf 12-24 Monate angelegt, mit einer Option auf Verlängerung auf bis zu maximal 36 Monate insgesamt. Hier handelt es sich um eine Fehlbedarfsfinanzierung, bei der ein gewisser Eigenanteil eingebracht werden muss. Antragsfristen sind hier jährlich der 1. Januar und der 1. Juni.

Einzelfallbezogenen, kurzfristigen Forschungsbedarf („Gefahr im Verzug“) fördert das Zentrum ohne Frist ganzjährig, eine Bewilligung oder Ablehnung erfolgt innerhalb von 6 Wochen.

Förderantrag für den Bereich NS-Raubgut stellen.

Förderantrag für den Bereich Kolonialismus stellen.

„Digitalisierung und Erschließung“ der Deutschen Forschungsgemeinde

Förderung von Digitalisierung und Erschließung aller potenziell für die Forschung relevanten Objekte, inklusive dreidimensionaler Museumsobjekte. Auch eine Grunderfassung ist förderfähig. Es sollen insbesondere auch kleine und mittlere Einrichtungen angesprochen werden, die Vorgabe der Publikation kann z. B. über die kostenlose Online-Schausammlung von museum-digital.de erfüllt werden. Bis auf Weiteres.
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Wüstenrot-Stiftung

Die Wüstenrot Stiftung vergibt finanzielle Förderungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Lehre, Bildung und Erziehung, Kunst, Denkmalpflege, Pflege / Erhaltung von Kulturwerten. Die Vergabe finanzieller Förderungen erfolgt ausschließlich projektbezogen. Institutionelle Förderungen bzw. Dauerförderungen werden nicht vergeben. Finanzielle Förderungen werden ausschließlich an inländische steuerbegünstigte Körperschaften und inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Verwendung für steuerbegünstigte Zwecke vergeben. Finanzielle Förderungen an Privatpersonen oder ins Ausland werden nicht vergeben. Anträge können zu folgenden Terminen eingereicht werden: 1. Februar, 1. April, 1. August, 1. November.

Weitere Einzelheiten.

 

PwC-Stiftung: Projekte der ästhetischen Kulturbildung

Die PwC-Stiftung fördert bundesweit Projekte der ästhetischen Kulturbildung, unter anderem im Bereich der bildenden Kunst und der Neuen Medien. Ein besonderer Förderschwerpunkt sind Projekte, die auf die Verbindung von kultureller und ökonomischer Bildung abzielen. Bewerben können sich gemeinnützige Organisationen sowie Kultur- und Bildungseinrichtungen, deren Projektvorhaben sich durch ihre Konzeption und Kreativität, ihren Inhalt und vernetzte Denkansätze oder neuartige Vermittlungsformen auszeichnen. Sie sollten sich zudem in die vorhandenen Strukturen des Bildungssystems einfügen, damit sie möglichst viele Kinder und Jugendliche erreichen.

Antragsfristen: Jährlich am 1. März und 1. September

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Erhaltung des schriftlichen Kulturguts

In der Regel können jährlich Anträge in zwei Förderlinien zum Erhalt schriftlichen Kulturguts bei der Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts (KEK) gestellt werden.

Förderlinie 1: Sonderprogramm zum Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Deutschland der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Förderlinie 2: KEK-Modellprojektförderung

Weitere Einzelheiten zu den Programmen und zu den Förderfristen auf der Webseite der KEK.

 

Kulturstiftung der Länder: Restaurierung, Ankauf, Ausstellungen

Restaurierungsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert bis 2022 die Restaurierung von Kulturgütern nationalen Ranges mit insgesamt 700.000 Euro. Mit der neuen Förderlinie sollen bereits im Jahr 2019 restauratorische und konservatorische Maßnahmen mit 100.000 Euro finanziert werden. Danach stehen jeweils 200.000 Euro pro Jahr zur Verfügung.

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Erwerbungsförderung

Von mittelalterlichen Handschriften über historische Musikinstrumente, barocke Meisterwerke, moderne Fotografie bis zu digitaler Computerkunst: Die Kulturstiftung der Länder sichert national bedeutende Kulturgüter für öffentlich zugängliche Sammlungen in Museen, Bibliotheken und Archiven.

Frist: 15. Juni oder 15. Dezember

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Ausstellungsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit regionaler Verankerung bei zugleich internationaler Bedeutung.

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Publikationsförderung

Die Kulturstiftung der Länder fördert Publikationen, die in engem thematischen Zusammenhang mit ihren Förderschwerpunkten stehen, so z.B. Verlustdokumentationen. Anträge für eine Publikations- und Dokumentationsförderung können von allen öffentlich zugänglichen deutschen Museen, Bibliotheken und Archiven gestellt werden. 

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Förderung von Bildungs- und Vermittlungprojekten

Möglichst viele Menschen zur Auseinandersetzung mit der Geschichte der Demokratie anzuregen – das ist das Ziel der Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte. Die Stiftung fördert daher bundesweit bedeutsame und gesamtgesellschaftlich relevante Projekte, die sich mit den Orten der Demokratiegeschichte in Deutschland beschäftigen. Förderfähig sind Projekte mit einer maximalen Laufzeit bis zum 31. Dezember 2025.
Förderanträge können bis zum 16. Februar 2024 eingereicht werden.

Mehr Informationen zum Förderprogramm und Antragsformular

Kontakt

Museumsverband Rheinland-Pfalz e.V.
Von-Weber-Straße 54
67061 Ludwigshafen

Telefon: 0621-529 25 23
info(at)museumsverband-rlp.de​​​​​​​