Zum Programm
Mit insgesamt 250 Mio. Euro sollen vor allem investive Schutzmaßnahmen, wie Sicherungsmaßnahmen in Kassenbereichen, Ertüchtigung von Lüftungsanlagen oder Sanitärbereichen in den Kultureinrichtungen finanziert werden, um den kulturellen Neustart in Deutschland kräftig zu unterstützen.
Mit dem ersten Programmteil von NEUSTART KULTUR unterstützt der Bund Kultureinrichtungen bei ihrer Wiedereröffnung und ihrem weiteren Betrieb, indem er Schutzmaßnahmen für Publikum und Beschäftigte ermöglicht. Damit sichert dieser Programmteil Arbeitsmöglichkeiten im Kulturbereich. Zudem kann in die Zukunft investiert werden, um die Attraktivität einzelner Einrichtungen zu steigern.
Fördergrundsätze & Förderantrag
Zugutekommen die Fördermittel kulturellen Einrichtungen, deren regelmäßiger Betrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird. Die Förderanträge können bei den mittelausreichenden Stellen bis zum 31. Oktober 2020 eingereicht werden.
Allgemeine Informationen zum NEUSTART
Hier geht es zu den Fördergrundsätzen
Antragsformular herunderladen
Die Mittel können beantragt werden, sobald der zweite Nachtragshaushalt 2020 in Kraft tritt.