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Museen öffnen ab dem 8. März 2021

Museen in Rheinland-Pfalz dürfen ab dem 8. März 2021 unter Auflagen öffnen.

Am 05.03.2021 erschien die 17. Corona-Landesverordnung. Nach dieser dürfen Museen ab dem 08.03.2021 öffnen:

§15 Abs. 4: „Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Zur Steuerung des Zutritts gilt eine Vorausbuchungspflicht. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich auf dem Gelände der Einrichtungen nach Satz 1 befinden dürfen, ist vorab von der zuständigen Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten der Stadtverwaltung als Kreisordnungsbehörde zu genehmigen. Es gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 mit der Maßgabe, dass eine medizinische Gesichtsmaske (OP-Maske) oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 oder eines vergleichbaren Standards zu tragen ist, und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.“

Für außerschulische Bildungsangebote gilt:

§14 Abs. 6: „Der außerschulische Musik- und Kunstunterricht ist bei gleichzeitiger Anwesenheit einer Lehrperson und einer Musikschülerin oder eines Musikschülers in Präsenzform zulässig. Dies gilt nicht für Tätigkeiten, die mit einem erhöhten Aerosolausstoß verbunden sind, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente. Tätigkeiten, die zu verstärktem Aerosolausstoß führen, wie Gesangsunterricht oder Unterricht für Blasinstrumente, müssen im Freien stattfinden. Im Freien ist außerschulischer Musik- und Kunstunterricht in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Lehrerin oder einem Lehrer zulässig. Es gelten das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1, die Maskenpflicht nach § 1 Abs. 3 Satz 4 und die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.“

Hier finden Sie die 17. Corona-Landesverordnung!

Hier finden Sie das Hygienekonzept für außerschulische Bildungsmaßnahmen.