Gebärdensprache  Leichte Sprache

Kulturschätze besser schützen

Bund startet Sonderprogramm für mehr Sicherheit

Aufsehenerregende Einbrüche und Diebstähle in Museen haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass sich die Gefahrenlage in deutschen Kulturinstitutionen verändert hat. Ein Sonderprogramm des Bundes soll nun national bedeutsamen Kultureinrichtungen helfen, ihre Sicherheitsvorkehrungen weiter auszubauen. 

Raubüberfälle wie im Berliner Bode-Museum oder im Grünen Gewölbe in Dresden haben in den letzten Jahren deutlich gemacht, dass Museen und andere Kultureinrichtungen vor großen Herausforderungen stehen, wenn es um den Schutz ihrer Objekte geht. Vorhandene Sicherheitsmaßnahmen sind mitunter nicht mehr ausreichend. Die Bedrohungslage ist angesichts der Gewalt und des hochprofessionellen Vorgehens der Täter komplexer geworden. 

„In unseren Museen lagern Kunstschätze, deren materieller und immaterieller Wert sich kaum beziffern lässt. Sie sind prägend für die kulturelle Identität unseres Landes“, betont die Staatsministerin für Kultur und Medien Monika Grütters. Um diesen bestmöglichen Schutz zu ermöglichen, stellt der Bund in diesem Jahr einmalig bis zu fünf Millionen Euro bereit. 

Mit dem Sonderprogramm wolle der Bund nationale Kulturinstitutionen darin unterstützen, „der veränderten Gefahrenlage künftig besser gerecht zu werden“, erklärte Grütters.

Sonderprogramm „Stärkung der Sicherheit in nationalen Kultureinrichtungen“

Das Programm richtet sich an national bedeutsame und das nationale Kulturerbe prägende Kultureinrichtungen, vor allem an Museen, Archive und Ausstellungshallen. 

Insbesondere für bauliche, mechanische oder elektronische Sicherheitsvorkehrungen, die den Einbruch- und Diebstahlschutz erhöhen, können sie Fördergelder beantragen. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Förderung setzt ein Sicherheitskonzept voraus, das mit dem zuständigen Landeskriminalamt oder der Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle abgestimmt ist.

Anträge können bis zum 31. März 2021 bei der jeweils für Kultur zuständigen obersten Landesbehörde eingereicht werden. Eine Übersicht mit den Kontaktdaten finden Sie hier. Die geförderten Projekte werden durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien ausgewählt. Ein zentrales Kriterium ist dabei, wie dringlich die Maßnahmen angesichts der Bedeutung des zu schützenden Kulturguts sind.

Ausschreibung mit den Förderkonditionen PDF, 111 KB, barrierefrei

Antragsformular PDF, 667 KB, barrierefrei

Orientierung für die Praxis

Vor dem Hintergrund der jüngsten Fälle von Diebstahl und Vandalismus in Museen hat der Deutsche Museumsbund e.V. im September 2020 eine digitale Konferenz zu Museen und Sicherheit organisiert. Sie wurde aus dem Bundeskulturhaushalt finanziert. Die Ergebnisse der Tagung sind im Januar im Online-Ratgeber „Diebstahlschutz im Museum“ veröffentlicht worden, der großen und kleinen Museen Orientierung bietet.

 

Quelle: Pressemitteilung