Die Projekte oder Konzepte sollen der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts dienen, übertragbar und für andere Kultureinrichtungen nutzbar sein, und den Wissenstransfer und die Vernetzung von Kultur- und Bildungseinrichtungen fördern.
Über den Preis
Im Rahmen des Wettbewerbs werden drei Auszeichnungen vergeben:
KULTURLICHTER - PREIS DES BUNDES
Der Preis des Bundes zeichnet ein Projekt aus, das bundesweit adaptiert werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
KULTURLICHTER - PREIS DER LÄNDER
Der Preis der Länder würdigt ein Projekt, das regional oder interregional übertragen werden kann. Diese Auszeichnung ist mit 20.000 Euro dotiert.
KULTURLICHTER - PREIS DES PUBLIKUMS
Hinzu kommt ein undotierter Publikumspreis.
Eine Jury, die von der Kulturstaatsministerin und der Kulturstiftung der Länder berufen wird, trifft die fachliche Auswahl für den Preis des Bundes und den Preis der Länder.
Bewerbung
Die Bewerbungsphase beginnt am 3. August 2020. Wettbewerbsbeiträge können ausschließlich über das Online-Formular auf der Website des Kulturpreises eingereicht werden.