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FAQ rund um die Novemberhilfen für Museen, museumsähnliche Einrichtungen & Kulturschaffende

Bund und Länder haben Schutzmaßnahmen gegen Corona beschlossen, die seit Montag, 2. November gelten. Um die vom Shut-Down light besonders betroffenen Unternehmen, Einrichtungen und Organisationen zu unterstützen, stellt der Bund eine zielgerichtete außerordentliche Wirtschaftshilfe – die Novemberhilfe – bereit, die über die bestehenden Unterstützungsprogramme hinausgeht. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.

An wen richtet sich die Novemberhilfe?

Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die von den temporären Schließungen erfasst sind und die aufgrund des Beschlusses des Bundes und der Länder vom 28. Oktober 2020 den Geschäftsbetrieb einstellen mussten.
Darunter zählen auch gemeinnützige und öffentliche Unternehmen und Einrichtungen wie Museen und museumsähnliche Einrichtungen. Organisationsform und Trägerschaft sind dabei nicht entscheidend. Wichtig ist, dass das Unternehmen oder die Einrichtung am Markt tätig ist und Umsätze erwirtschaftet.


Sind auch Kulturschaffende antragsberechtigt?

Ja, Soloselbstständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.


Wie hoch sind die Zuschüsse für Unternehmen und Soloselbstständige?

Mit der Novemberhilfe werden Zuschüsse pro Woche der Schließung in Höhe von 75 Prozent des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im November 2019 gewährt. Es gilt eine Obergrenze.

Ausnahme 1: Soloselbständige haben ein Wahlrecht: sie können alternativ zum wöchentlichen Umsatz im November 2019 den durchschnittlichen Wochenumsatz im Jahr 2019 zugrunde legen. Damit sind auch Soloselbständigen, die im November 2019 keinen Umsatz hatten, antragsberechtigt.

Ausnahme 2: Bei Unternehmen, die nach dem 31. Oktober 2019 ihre Geschäftstätigkeit aufgenommen haben, kann als Vergleichsumsatz der durchschnittliche Wochenumsatz im Oktober 2020 oder der durchschnittliche Wochenumsatz seit Gründung gewählt werden.


Werden andere staatliche Leistungen und im Antragszeitraum erwirtschaftete Umsätze für den Förderzeitraum angerechnet?

Staatliche Leistungen wie z. B. Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld werden auf die Novemberhilfe angerechnet. Dies gilt nicht für reine Liquiditätshilfen wie KfW-Kredite.
Unternehmen und Einrichtungen sollen hingegen trotz Schließungsanordnung im November erwirtschaftete Umsätze nach Möglichkeit behalten dürfen. Daher gilt grundsätzlich, dass Umsätze, die im November 2020 erzielt werden, bis zu einer Höhe von 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im November 2019 nicht angerechnet werden.


Wie kann ich die Novemberhilfen beantragen?

Achtung: Die Antragstellung muss elektronisch durch Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigte Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen über die Überbrückungshilfe-Plattform erfolgen. Soloselbständige sollen dagegen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein, also ohne die Einschaltung von Steuerberater*innen, Wirtschaftsprüfer*innen, vereidigten Buchprüfer*innen oder Rechtsanwält*innen.

Bei der Antragstellung sind Angaben zum Antragsteller zu machen sowie aller Voraussicht nach zum Umsatz und zur Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten (vgl. Antrag auf Überbrückungshilfe):

  • Umsatz: Angaben zum erzielten Umsatz im Vergleichsmonat November 2019
  • Betriebliche Fixkosten: Abschätzung der voraussichtlichen Fixkosten, deren Erstattung beantragt wird.

Ab wann können die Novemberhilfen beantragt werden und wie werden sie ausgezahlt?

Eine Antragsstellung wird ab dem 27. November möglich sein. (Stand: 18.11.2020). Die Auszahlung wird voraussichtlich durch die Länder erfolgen. Anträge auf Novemberhilfe können bis zum 31.01.2021 gestellt werden.
Der Museumsverband Rheinland-Pfalz empfiehlt, sich regelmäßig auf der Webseite der Überbrückungshilfe über den aktuellen Stand zu informieren.

 

Quelle